AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gesellschafts- und Tagungsveranstaltungen

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die in separaten Räumen stattfinden.

2. Eine obligatorische Raummiete ( Staffelung siehe Seite Raumübersicht ) erheben wir pro Raum/Tag.

3. Es ist grundsätzlich nur ein im Voraus bestelltes für alle Gäste einheitliches Menu möglich. Die Auswahl wird uns bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Vereinzelte vegetarische sowie allergiebedingte Wünsche werden kurzfristig berücksichtigt.

4. Grundlage der Berechnung unserer Menus oder Buffets ist die Personenzahl, die uns verbindlich 24 Stunden vor der Veranstaltung mitgeteilt wurde und maximal 10 % zur vorangegangen, genannten Personenzahl differieren darf.

5. Blumendekoration, Menukarten und Musik werden gesondert berechnet. Eigene Dekoration/Menukarten etc. werden vom Veranstalter selbst in den Räumen verteilt, andernfalls berechnen wir eine Arbeitsaufwandspauschale von € 100,00. Dies gilt auch für die Verteilung von Präsenten auf den Hotelzimmern.

6. Musiker- und Künstlergagen sind vom Veranstalter direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen. Bei Tanzveranstaltungen fallen GEMA Gebühren an, diese trägt der Veranstalter. Der Abbau der Technik muss bis spätestens 9.00 Uhr am Folgetag oder nach besonderer Rücksprache erfolgen.

7. Bei Veranstaltungen, die sich über 1.00 Uhr nachts ausdehnen, berechnen wir grundsätzlich einen Nachtzuschlag, welcher pro Mitarbeiter und Stunde € 30,00 beträgt. Die Sperrstunde in NRW beginnt um 5.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen Ihnen die Räumlichkeiten zur Verfügung.

8. Unsere Preise sind Endpreise, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Bei langfristig getätigten Bestellungen behalten wir uns eine eventuelle Nachkalkulation je nach Marktlage vor.

9. Bei Veranstaltungen, die eine Kompletträumung der Säle erfordert, wird eine Umstellgebühr von € 500,00 erhoben. Für unsere Kapelle erheben wir eine Nutzungsgebühr von € 300,00.

10. Bei der Nutzung von Starkstrom wird dieser nach Verbrauch in Rechnung gestellt.

11. Bei Musik- und Tanzveranstaltungen ist eine Mindestabnahme von 15 Hotelzimmern (Doppelzimmer) erforderlich. Sollte die Abnahme geringer ausfallen, wird der Differenzbetrag als Raummiete in Rechnung gestellt.

12. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug netto Kasse innerhalb von 14 Tagen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

13. Bei der Stornierung einer Veranstaltung 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behalten wir uns die Berechnung der Bereitstellungskosten vor, beziehungsweise berechnen den entgangenen Betriebsgewinn aus den geplanten Lieferungen und Leistungen. Eine Teilreduzierung des gebuchten Zimmerkontingents kann bis 6 Wochen vor Anreise erfolgen. Zimmer, die nach Ablauf dieser Frist storniert werden, können mit 80 % des Logispreises berechnet werden. Für den Ausfall der
Zimmer im Rahmen einer Vollpension beträgt der Ausfall 60 % der vereinbarten Variante. Bei einer Reduktion von mehr als 20% der gebuchten Zimmer sowie der zugesagten Personenzahl von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, behalten wir uns eine Berechnung von 80% der entgangenen Leistungen vor.

14. Bitte teilen Sie uns vor Anreise die korrekte Firmen- bzw. Privatanschrift mit. Auf Grund der Richtlinien des Bundesfinanzministeriums dürfen bereits ausgestellte Rechnungen im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Für die Befreiung der Beherbergungsteuer ist ebenfalls eine korrekte Firmenadresse zu hinterlegen respektive bei Selbstständigkeit die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

15. Unsere Datenschutzerklärung ist ein Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

16. Es gilt das allgemeine Nichtrauchergesetz NRW.

17. Gerichtsstand ist Münster/Westfalen.